Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
Der Mieter mit diesem Vertrag ist ALOCAR VEHICLE RENTAL LIMITED COMPANY. hat das in diesem Mietvertrag definierte Fahrzeug (wird in diesem Vertrag als „Fahrzeug“ bezeichnet) an den MIETER vermietet, dessen Name und Adresse im Vertrag angegeben sind. ALOCAR CAR RENTAL LIMITED. In dieser Vereinbarung wird es im Folgenden als ALOCAR bezeichnet.
1. Der MIETER erklärt und verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen (Mietdauer, Rückgabeort usw.) zu nutzen, den Mietpreis zu zahlen und die allgemeinen Verkaufsbedingungen zu akzeptieren. Mit der Vertragsunterzeichnung übernimmt der MIETER alle ihm persönlich entstehenden Verbindlichkeiten. Alle Mitteilungen an die vom Mieter im Vertrag angegebene Adresse gelten als gültig.
2. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Der Mieter nimmt zur Kenntnis und verpflichtet sich, bereits zu Beginn der Miete damit einverstanden zu sein, dass die vertraglichen und gesetzlichen Zahlungen aus der Miete von der vorgelegten Kreditkarte abgebucht werden.
4. Rechnungen, die aufgrund dieses Mietvertrages zu erstellen sind, werden entsprechend dem Steuerverfahrensgesetz elektronisch erstellt und an die vom MIETER angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der Mieter akzeptiert und verpflichtet sich im Voraus, dass er/sie diese Situation kennt und damit einverstanden ist. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird dem MIETER keine externe Rechnung in Papierform zugestellt. Die Verantwortung für die Richtigkeit der vom MIETER angegebenen E-Mail-Adresse liegt allein beim MIETER. Falsche E-Mail-Adresse, Nichtbenutzung usw. In solchen Fällen, in denen die Rechnung nicht zugestellt werden kann, akzeptiert und verpflichtet sich der MIETER, dass er unter keinem Namen Ansprüche an ALOCAR stellen kann. In diesem Fall übernimmt ALOCAR keine Haftung.
5. Der MIETER wird das Fahrzeug, sein Ersatzrad, alle Reifen, Fahrzeugpapiere, Zubehör und Ausrüstung am angegebenen Tag im ALOCAR-Büro in der Stadt, in der das Fahrzeug gemietet wurde, oder an einem anderen im Vertrag angegebenen Ort zurückgeben und abliefern .
Der MIETER muss alle Verlängerungen bei ALOCAR beantragen und die Genehmigung von ALOCAR einholen. Bei den ohne Genehmigung vorgenommenen Erweiterungen wurde von den Parteien akzeptiert, dass der MIETER das Fahrzeug illegal gehalten hat. Bei Tagesverlängerungen auf Wunsch des Mieters kann der Preis im ALOCAR-System neu berechnet werden und eine Verlängerung zu einem Preis erfolgen, der über dem ursprünglichen Mietpreis pro Tag liegt. Diese Situation hängt mit der aktuellen Belegung zusammen.
Der Mieter muss Navigationsgerät, Kindersitz, Winterreifen usw. für das gemietete Fahrzeug bereitstellen. Wenn er zusätzliche Leistungen in Anspruch nimmt, ist er zur Zahlung des zusätzlichen Entgelts verpflichtet.
6. Das Fahrzeug wird nicht auf folgende Weise genutzt:
a) Beförderung von Passagieren oder Gütern gegen offenes oder geheimes Einkommen,
b) Schieben oder Ziehen eines Fahrzeugs oder Anhängers,
c) bei der Beförderung von Stoffen entgegen dem Zollrecht und anderen Gesetzen oder bei anderen rechtswidrigen Arbeiten,
d) von einer Person, die Alkohol oder Drogen konsumiert hat, oder einem Fahrer, der nicht als Zusatzfahrer angegeben ist,
e) Im Motorsport (einschließlich Rennsport, Geschwindigkeitsbestimmung, Rallye, Ausdauer- und Geschwindigkeitsfahren),
f) Beim Transport von Ladungen/Gegenständen, die das Fahrzeug beschädigen und die Beladungsgrenze überschreiten,
g) Unter Berücksichtigung der Marke und des Modells der Fahrzeuge, an Orten und Bedingungen, die für den Zweck der Vermietung nicht geeignet sind (z. B. Gelände, bergiges Gelände, Sand, Sumpf, Bachbett usw.) und an Orten und Straßen, die nicht geeignet sind aufgrund ihrer technischen Struktur und Haltbarkeit nicht geeignet sind, kurz gesagt, ungewöhnlich und bei ungeeigneten Straßenverhältnissen,
7. Nutzung des Fahrzeugs:
a) Die Nutzung des Fahrzeugs erfolgt je nach Zustand durch den MIETER, der seit mindestens 1, 2 und 3 Jahren über einen gültigen Führerschein verfügt und/oder über den im Vertrag genannten Zusatzfahrer. Abhängig vom Status des Führerscheins (im Falle eines Fahrerkandidaten usw.) kann ALOCAR vom MIETER zusätzliche Versicherungskosten und/oder zusätzliche Kautionen zum Mietpreis einfordern. Der Mieter akzeptiert und verpflichtet sich, sich dieser Situation bewusst zu sein und sie zu genehmigen. Im Falle des Entzugs der Fahrerlaubnis des MIETERs und/oder des Zusatzfahreranwärters ist der Fahrer verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben. Andernfalls sind Sie von allen gerichtlichen und behördlichen Sanktionen usw. befreit. haftet für sämtliche Schäden.
b) Der Fahrer muss über der in der Broschüre „Allgemeine Mietinformationen und -bedingungen“ angegebenen Altersgrenze liegen.
c) Das Fahrzeug kann auch von Personen (Zusatzfahrer) genutzt werden, deren Name(n) der MIETER zu Beginn des Mietverhältnisses im Vertrag eingetragen hat und die die in Artikel (a.) festgelegten fahrerbezogenen Bedingungen erfüllen ) und B).
d) Der MIETER ist vollumfänglich dafür verantwortlich, dass die zur Nutzung des Mietfahrzeugs berechtigte Person alle Bedingungen dieses Vertrages einhält. Ansonsten trägt der MIETER die volle Verantwortung für alle daraus entstehenden Folgen.
8. Der MIETER ist verpflichtet, auf Verlangen von ALOCAR Folgendes zu den von ALOCAR festgelegten Bedingungen zu zahlen.
a) Der Mietpreis wird auf der Grundlage der Anzahl der gemieteten Tage gemäß der geltenden Preisliste berechnet.
b) Der MIETER zahlt die Kosten für die Schadensfolgeversicherung, die Mini-Schadensversicherung, die Super-Mini-Schadensversicherung, die Maximal-Schadensversicherung, die Super-Maximum-Schadensversicherung, die Versicherung für Glasscheinwerferspiegel, die Versicherung für Innenteile, die optionale finanzielle Haftpflicht und die Unfallversicherung optionale Artikel, die er/sie durch Unterzeichnung akzeptiert, Versicherungspakete, die ALOCAR dem MIETER unter der Bedingung anbietet, dass er den Preis, die Einweggebühr, die am Ende der Miete anfallen kann, und die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern mit einer Dienstleistung bezahlt Gebühr von mindestens 30 % des restlichen Kraftstoffpreises, wenn das Fahrzeug mit einem niedrigeren Kraftstoffstand als dem Kraftstoffstand geliefert wird, mit dem es zusammen mit den Kraftstoffmengen geliefert wurde,
c) Für den Fall, dass der MIETER die Gebühr zahlt und bei der Anmietung eines Fahrzeugs das Paket der befreiten Haftpflichtversicherung wählt; Wenn der MIETER die im Vertrag und in den Rechtsvorschriften (Unfallbericht, Alkoholbericht usw.) erforderlichen Unterlagen zu dem während des Mietvertrags aufgetretenen Unfall ausfüllt und an ALOCAR übermittelt, wird der Schadens- und Schadenspreis für den besagten Unfall berechnet Der von ALOCAR festgelegte Betrag ist im Rahmen des Freibetrags zur Zahlung verpflichtet. Beträge über diesem Betrag werden von ALOCAR im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen, im Rahmen des Inhalts und der Grenzen der ALOCAR-Police, bewertet.
Falls der MIETER die Gebühr für das Mini-Versicherungspaket zahlt und sich dafür entscheidet;
Wenn der MIETER im Rahmen des Mini-Versicherungspakets die im Vertrag und in den Rechtsvorschriften erforderlichen Unterlagen zum jeweiligen Unfall (Unfallbericht, Alkoholbericht usw.) einholt und an ALOCAR übermittelt, gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen, innerhalb des Inhalts und der Grenzen der ALOCAR-Richtlinie werden im Rahmen von bewertet
Falls der MIETER die Gebühr für das Mini-Versicherungspaket zahlt und sich dafür entscheidet; Der MIETER wird keine Zahlungen für Schadensbeträge leisten, die unter einem von ALOCAR festgelegten Betrag liegen, weil er gegenüber ALOCAR eine korrekte und vollständige schriftliche Erklärung abgegeben hat, ohne dass es einer Meldung bedarf. Liegen Sachverhalte vor, die nicht durch die Policen gedeckt sind und/oder gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht anerkannt werden (z. B. wenn der MIETER unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, Unfallberichte und Protokolle nicht vorlegt, Alkoholbericht, usw.), gehen die gesamten Kosten des betreffenden Schadens zu Lasten des Mieters.
d) Wenn der MIETER das Mini-Versicherungspaket im Falle eines Unfalls nicht annimmt, ist der Betrag, für den er verantwortlich ist, jedoch im Falle eines Unfalls, wenn dem MIETER eine Geldstrafe wegen Alkohol, Drogen oder aus einem anderen Grund (Nichteinhaltung) auferlegt wird Gemäß den allgemeinen Verkehrsregeln haftet ALOCAR gegenüber dem MIETER nicht für die durch den Unfall entstandene Haftung und hat das Recht, die Reparaturkosten des Schadens und alle durch den Unfall entstandenen Kosten sowie eine Entschädigung zu fordern. Zu Beginn der Miete wird eine Vorautorisierung der Kreditkarte des Mieters über den ungefähren Mietbetrag gesperrt. Der MIETER erklärt sich im Voraus damit einverstanden, dass er keine Einwände gegen die mit Vorautorisierung vorgenommenen Mietgebühren-, Schadens- und Verlustgebühreneinziehungen erheben wird.
e) Im Falle eines Diebstahls des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für das Fahrzeug oder die Ausrüstung gemäß den aktuellen Anschaffungskosten zu zahlen.
f) Die folgenden Probleme sind nicht durch die Versicherung gedeckt und werden nicht von der Versicherung gedeckt. Aus diesem Grund müssen diese Fragen vom Mieter getragen werden.
• Reifenspaltung unabhängig vom Unfall,
• Schäden an der Felge, Diebstahl der Radabdeckung und des Reserverades
• Schäden an Führerschein, Kennzeichen, Feuerlöscher und Ausrüstung
• Verlust des Fahrzeugschlüssels und/oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels durch Nutzung
• Schäden am Fahrzeug, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind
g) Für den Fall eines Fahrzeugdiebstahls gelten die allgemeinen Versicherungsregeln. In Fällen wie Diebstahl, die von den Versicherungsgesellschaften nicht als Diebstahl bezeichnet werden, kann dieser nicht in den Versicherungsumfang einbezogen werden und die Versicherungsgesellschaften zahlen nicht, womit der MIETER vorab einverstanden ist den Preis des Fahrzeugs und sonstige Schäden bezahlen.
h) ALOCAR kann nicht für Entschädigungen für gestohlene oder aus dem Fahrzeug gestohlene Gegenstände haftbar gemacht werden.
i) Der MIETER ist verpflichtet, die Kosten für Schäden zu bezahlen, die über den Umfang der obligatorischen Verkehrsversicherung gegenüber Dritten hinausgehen. Wenn der MIETER jedoch die in diesem Mietvertrag festgelegte Prämie für die optionale finanzielle Haftpflichtversicherung zahlt, ist er/sie von den Schadenskosten (im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Verbands der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Türkei) bis zu dem angegebenen Betrag befreit das gemietete Fahrzeug in der IMM-Police. Für die darüber hinausgehenden Teile ist allein der Mieter verantwortlich.
j) Der MIETER ist bis zur Höhe des Betrages im Rahmen der Personenunfallversicherung befreit, für den er zum Zeitpunkt des Mietvertrages die Prämie gezahlt hat. Für die darüber hinausgehenden Teile ist allein der Mieter verantwortlich.
9. Der MIETER akzeptiert, dass er das betreffende Fahrzeug in einwandfreiem und gutem Zustand erhalten hat, sowohl mechanisch als auch hinsichtlich der Karosserie, und dass es keine Anzeichen von Schäden oder Unfällen am Fahrzeug aufweist. (mit Ausnahme derjenigen, die im Mietvertrag und im Formular zur Fahrzeugübergabe angegeben sind) Der MIETER ist für alle Arten von mechanischen, elektrischen und mechanischen Schäden verantwortlich, die aufgrund von Nutzungsfehlern und/oder Fahrlässigkeit und Unvorsichtigkeit entstehen und nicht geltend gemacht und eingezogen werden können Versicherungsgesellschaften im Rahmen der Verkehrsversicherungsvorschriften das in einwandfreiem und gutem Zustand erhaltene Fahrzeug akzeptiert und verpflichtet sich, alle Schäden, Verluste und Strafen, einschließlich der Forderungen anderer Dritter, auf erstes Anfordern zu zahlen. (z. B. Getriebeausfall aufgrund fehlerhafter Gangschaltung, Weiterbenutzung des Fahrzeugs trotz eingeschalteter Warnleuchte, Schäden durch Aufprall auf die Unterseite des Fahrzeugs, Schäden an Teilen wie Reifen und Felgen, Trunkenheit am Steuer, Verbrennungen durch Zigaretten, Polsterrisse usw.) MIETER Wenn am dem Fahrer übergebenen Fahrzeug Schäden auftreten, wird vom Fahrer eine Schadensverfolgungsgebühr in Höhe von 2.000 TL + MwSt. (Zweitausend TL + MwSt.) erhoben. Der Erwerb zusätzlicher Versicherungspakete außer der Damage Tracking Service Assurance steht der Zuteilung der Schadensverfolgungsgebühr nicht entgegen.
10. Der MIETER verpflichtet sich, bei einseitigen oder beidseitigen Unfällen die in der nachstehenden Tabelle aufgeführte Befreiungsgebühr je nach Fahrzeuggruppe zu zahlen. Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls müssen Sie die vollständige Support-Hotline unter +90 554 349 7714 anrufen und den offiziellen Bericht/Memorandum einholen. Ansonsten liegt die Verantwortung beim Mieter.
Reifenplatzer, Glasbruch und Felgenschäden sind von der Freistellungsversicherung nicht abgedeckt. Sollten diese Schäden eintreten, sind die eventuell entstehenden Schadenskosten vom MIETER zu tragen.
11. Um eine regelmäßige Wartung des erhaltenen Fahrzeugs zu gewährleisten, wird der MIETER das Fahrzeug ab dem Datum des Erhalts bis zum Lieferdatum regelmäßig überprüfen und das Fahrzeug bei Bedarf an die Niederlassung liefern, von der es zur Wartung übernommen wurde. Ansonsten haftet der Mieter für eventuell entstehende Schäden.
12. Das vom MIETER genutzte und oben genannte Fahrzeug ist durch die Verkehrsversicherungsbedingungen geschützt. Möchte der MIETER sich selbst, Dritte und das gemietete Fahrzeug durch Schadens-, optionale Vermögenshaftpflicht- und Personenunfallgarantien absichern, hat er das Recht, von deren Garantieprämien durch Zuzahlung und Vorauszahlung zu profitieren. Ansonsten liegt die gesamte administrative, strafrechtliche und rechtliche Verantwortung (Entschädigungen, Strafen usw.) ausschließlich beim MIETER. Der MIETER ist jedoch verpflichtet, die Kosten für Schäden zu tragen, die durch Stöße von oberen Teilen des Fahrzeugs oder der Karosserie (verursacht durch Brücken, Balkone, Äste oder andere Gegenstände) entstehen, auch wenn er eine Verkehrsversicherung und Schadensversicherung abgeschlossen hat. Obwohl der MIETER eine Schadensfreiheitsversicherung (Schadensversicherung, freiwillige finanzielle Haftpflichtversicherung und persönliche Unfallversicherung) akzeptiert hat, verpflichtet er sich, die Schadenshaftpflicht und die damit verbundenen Kosten ohne Einspruch zu decken, falls das Fahrzeug unter den folgenden Bedingungen beschädigt wird:
a) wenn er zum Unfallzeitpunkt unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stand,
b) Bei Überschreitung der gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzung (im Unfallfeststellungsbericht wird angegeben, dass der Unfall auf Geschwindigkeit zurückzuführen ist),
c) In Fällen, in denen kein Verkehrsunfallbericht erstellt und kein Alkoholbericht erstellt wird und/oder bei vorsätzlichen Unfällen,
d) Im Falle einer verkehrswidrigen Nutzung eines Fahrzeugs,
e) Bei Unfällen und/oder Schäden, die durch die Nutzung des Fahrzeugs durch andere Personen als den MIETER und den/die im Mietvertrag als Zusatzfahrer genannten Fahrer entstehen,
f) In Fällen, in denen der Preis nicht gemäß den allgemeinen Bedingungen der Versicherungspolicen des Verbands der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Türkei gezahlt wird und/oder in denen die Versicherungsunternehmen aus irgendeinem Grund nicht zahlen.
13. Der Mieter und andere berechtigte Fahrer (Zusatzfahrer) müssen die folgenden Maßnahmen ergreifen, um die Interessen der Versicherungsgesellschaft von ALOCAR im Falle eines Unfalls während der Mietzeit zu schützen:
a) Namen und Anschriften relevanter Personen und Zeugen einzuholen,
b) Fotokopien des Führerscheins, der Registrierung und der Verkehrsversicherungspolice der Partei(en) bei doppelseitigen Unfällen sowie deren Informationen (Führerscheinnummer, Ausstellungsprovinz, Nummern der Verkehrsversicherungspolice und Name der Versicherungsgesellschaft) zu erhalten, usw.) in Fällen, in denen eine Fotokopie nicht möglich ist,
c) Verantwortung und Schuld nicht übernehmen,
d) das Fahrzeug nicht zu verlassen, ohne angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen,
e) Im Falle eines Unfalls, der zu materiellen, tödlichen oder körperlichen Schäden führt, melden Sie die Situation unverzüglich den nächstgelegenen Polizeibeamten oder den zuständigen Behörden.
f) die Unfallmeldung und die entsprechenden Protokolle und Berichte spätestens innerhalb von 6 Stunden an ALOCAR zu übermitteln,
14. ALOCAR haftet in keiner Weise für den Verlust von Gegenständen, die der MIETER im Fahrzeug mitführt oder zurücklässt. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Klagen, Anschuldigungen, Beschwerden und Schäden frei, die als Folge solcher Verluste oder Schäden entstehen können.
15. Wenn das Fahrzeug vom MIETER nicht genutzt wird, ist der MIETER verpflichtet, die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und die Türen des Fahrzeugs zu verschließen, um mögliche Unfälle oder Diebstahl zu verhindern. Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs ist der MIETER von der Haftung befreit, wenn er nachweist, dass er die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat, indem er den Führerschein und die Schlüssel des Fahrzeugs zurückgibt und die zuständigen Sicherheitsbehörden benachrichtigt.
16. Sachschäden und Behandlungskosten für Dritte und Insassen im Fahrzeug sind auf die Grenzen der obligatorischen Verkehrsversicherung des Fahrzeugs beschränkt, und alle Verantwortlichkeiten und Haftungen, die über die Versicherungsgrenzen hinausgehen und/oder entstehen, einschließlich materieller und moralischer Schäden, liegen beim MIETER .
17. Da ALOCAR das Fahrzeug nicht herstellt, kann es in keiner Weise für Verluste haftbar gemacht werden, die aufgrund mechanischer oder Herstellungsfehler am Fahrzeug oder seinen Ersatzteilen entstehen können.
18. Der MIETER wird das/die ihm übergebenen Fahrzeuge nicht für andere als die in den Zulassungs- und Verkehrspapieren genannten und/oder in diesem Vertrag festgelegten Verwendungszwecke nutzen, insbesondere nicht für die Beförderung von Fracht oder Passagieren eine Art und Weise, die als kommerzieller Gewinn ausgelegt werden kann, für die Nutzung im Rahmen dieser Vereinbarung, darüber hinaus jegliche Haftung und jedes Risiko, die dadurch entstehen können, im Rahmen aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich Das Straßenverkehrsgesetz und das Straßentransportgesetz gehören ausschließlich ALOCAR. Er weiß, dass er die entstandenen Sanktionen, Verantwortlichkeiten und Schäden sowie deren Zubehör sofort in Anspruch nehmen kann, und akzeptiert alle Angelegenheiten so, wie sie sind.
19. Der MIETER akzeptiert und verpflichtet sich, dass die gemieteten Fahrzeuge in keiner Weise an eine andere Person oder Organisation vermietet werden und dass sie nicht an eine Person genutzt oder verkauft werden, deren Name nicht im Mietvertrag und in den allgemeinen Mietbedingungen aufgeführt ist. unabhängig vom Grund und Zustand. Wenn das Gegenteil festgestellt wird, verlieren die Schadenszusicherungen von ALOCAR ihre Gültigkeit und alle Schäden und Verluste werden vom MIETER getragen. Wenn außerdem festgestellt wird, dass das Fahrzeug von einer anderen Person gemietet oder genutzt wurde, behält sich ALOCAR das Recht vor, eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen der für das betreffende Fahrzeug in Rechnung gestellten Fahrzeugmiete zu verlangen. Wenn das betreffende Fahrzeug an eine andere Person verkauft wird oder versucht wird, es zu verkaufen, behält sich ALOCAR das Recht vor, als Strafforderung eine Gebühr zu verlangen und einzuziehen, die mindestens dem Fahrzeugwert entspricht. Der Mieter akzeptiert und verpflichtet sich, solche Forderungen von ALOCAR auf erstes Anfordern in bar und in einer Pauschale zu erfüllen.
20. In Fällen, in denen das Fahrzeug aus Verschulden des MIETERs vom Verkehr ausgeschlossen wird und/oder verhindert wird, dass das Fahrzeug nicht in den Verkehr gebracht werden darf, in Fällen, in denen die Nutzung des Fahrzeugs nicht gestattet ist, Verdienstausfall für ungenutzte Tage, alle Parkkosten, falls dies der Fall ist Wird das Fahrzeug auf den Parkplatz abgeschleppt, werden gerichtliche und verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt, zu diesen Strafen gehört unter anderem ein Verkehrsverbot für alle dadurch entstandenen und noch entstehenden Schäden usw. Sämtliche Kosten trägt der MIETER. ALOCAR führt die notwendigen Verfahren zur Abholung des Fahrzeugs vom Parkplatz und zur Überwachung des Prozesses durch. Die mit diesen Vorgängen verbundenen Kosten werden vom MIETER getragen. ALOCAR wird dem MIETER diese Gebühren zusammen mit der Mietgebühr als Servicegebühr in Rechnung stellen, und der MIETER akzeptiert und verpflichtet sich, alle Verluste zu decken, die ALOCAR im Zusammenhang mit der Mietzeit entstehen und entstehen werden.
21. Das Rauchen ist in ALOCAR-Fahrzeugen verboten. Wenn im Fahrzeug Rauchen festgestellt wird, wird wegen Verstoßes gegen das Verbot eine Strafe in Höhe von 1.500 TL + MwSt. (eintausendfünfhundert TL + MwSt.) verhängt. Auch für durch Rauchen verursachte Schäden ist der Mieter verantwortlich und die Kosten für den Schaden werden vom Mieter getragen.
22. Der Mieter kann die Fahrzeuge nicht außerhalb der Grenzen der Türkei mitnehmen. Ansonsten sind alle entstandenen und noch entstehenden Schäden vom Mieter zu tragen. Wird das ohne Zustimmung von ALOCAR ins Ausland verbrachte Fahrzeug trotz Aufforderung nicht zurückgegeben, werden die Fahrzeugkosten vom MIETER übernommen.
23. Wenn der MIETER Güter und Passagiere befördert, kann ALOCAR nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die an den transportierten Gütern oder Passagieren entstehen könnten; die Verantwortung liegt ausschließlich beim MIETER und/oder seinem Fahrer. Wenn der MIETER diesen Transport unregelmäßig durchführt, werden dem MIETER alle gegen ALOCAR verhängten Verwaltungs- und Gerichtsstrafen in Rechnung gestellt. Darüber hinaus wird der Mietpreis an dem Tag berechnet, an dem das vertragsgegenständliche Fahrzeug vom Verkehr ausgeschlossen wird, und alle zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit entstehen können, sowie alle Schäden, die aufgetreten sind oder entstehen werden, werden von der Versicherung gedeckt MIETER.
24. Brücken, Autobahnen usw. gehen an den MIETER. OGS, HGS usw. für Übergänge. Durchgangssysteme werden mitgeliefert. Diese Übergänge werden dem MIETER als Übergangsgebühr + Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. ALOCAR behält sich das Recht vor, eine Servicegebühr für Transitsysteme zu erheben.
25. ALOCAR behält sich das Recht vor, für die Anmietung von Dieselfahrzeugen eine AdBlue-Gebühr zu erheben, abhängig von den während der Mietdauer zurückgelegten Kilometern.
26. Mieter, Brücke, Autobahn usw. Wenn sie private Unternehmen für ihre Überfahrten nutzen, müssen sie die Maut in bar bezahlen. Wenn sie ihre Barzahlungsgutscheine bei den ALOCAR-Vermietungsstellen einreichen, entfällt ihre Verantwortung für die Pässe, für die sie ihre Gutscheine eingereicht haben. In Fällen, in denen der MIETER vorbeikommt, ohne Bargeld zu bezahlen, muss er/sie die Transitgutscheine zur Verwendung bei den ALOCAR-Vermietungsbüros einreichen. MIETER, HGS, OGS usw., dessen Passbeleg nicht geliefert wird. akzeptiert und verpflichtet sich, dass er/sie zur Zahlung aller Strafen verpflichtet ist, die im Zusammenhang mit ihrer Nutzung entstehen könnten.
27. ALOCAR liefert alle seine Fahrzeuge gewaschen und sauber. Der Mieter akzeptiert und verpflichtet sich, dass das Fahrzeug bei der Übergabe so gewaschen und sauber sein muss, wie es empfangen wurde. ALOCAR behält sich das Recht vor, vom MIETER eine Fahrzeugreinigungsgebühr für Fahrzeuge zu erheben, die nicht gewaschen und sauber übergeben werden.
28. ALOCAR akzeptiert und verpflichtet sich, die in den für das betreffende Fahrzeug verhängten Verkehrsstrafenberichten angegebenen Gebühren an die zuständigen Institutionen zu zahlen. Diese Gebühren gehen zu Lasten des Mieters. MIETER Artikel 67/1 -d (abdriftende/plötzliche Handbremse usw.), 23/4 (Fahren eines zugelassenen Fahrzeugs ohne Kennzeichen), 36/3-a – 36/3-c (Fahren eines Fahrzeugs ohne Führerschein) von das Verkehrsgesetz Nr. 2918, Fahren mit Führerschein wurde widerrufen), 48/5 (Fahren unter Alkoholeinfluss), 48/8 (Fahren unter Drogen- oder Genussmitteleinnahme), 48/9 (Verhinderung der Nutzung technischer Geräte). Alkohol und Genussmittel erkennen). Er/sie akzeptiert, dass er/sie keinen Anspruch auf Preisminderung gegenüber ALOCAR hat. ALOCAR wird den Strafbetrag vom Kunden einziehen, ohne Abzug der Strafen, die sich aus den betreffenden Artikeln ergeben. ALOCAR gewährt Frühzahlungsrabatte usw. für Verkehrsstrafen, die das Fahrzeug beschädigen und für andere als die angegebenen Punkte ausgestellt werden. bietet dem MIETER das Recht auf Preisnachlässe an. ALOCAR behält sich das Recht vor, für jedes Verkehrsticket eine Servicegebühr zu erheben.
29. Bei Unfällen, die durch Verstöße gegen die Verkehrsregeln (überhöhte Geschwindigkeit, falsche Richtung, Verstoß gegen die Ampelregel, Drift, Scheren usw.) des MIETERs oder der Benutzer, denen das Fahrzeug übergeben wurde, entstehen können; Wenn in den über diese Unfälle zu führenden Verkehrsunfallerkennungsberichten festgestellt wird, dass der MIETER oder der Benutzer, an den das Fahrzeug übergeben wurde, der Verstoß gegen die Verkehrsregeln begangen wurde, werden die Schäden, die am Fahrzeug auftreten können, unabhängig von der Fehlerquote, berechnet des Mieters oder des Benutzers, an den das Fahrzeug übergeben wurde, und ob es durch die Versicherung oder die Verkehrspolice gedeckt ist. Die Vertragsstrafe wird in voller Höhe der von einem von ALOCAR beauftragten unabhängigen Sachverständigen ermittelten Reparatur und Wertminderung in Rechnung gestellt an den Mieter durch ALOCAR.
30. Die in den Fahrzeugen verwendete Kraftstoffmarke liegt im Ermessen des MIETERs und die Kosten für Störungen aufgrund von Kraftstofffehlern werden vom MIETER getragen. Die Mineralölgesellschaften und der MIETER sind für die Deckung kraftstoffbedingter Schäden verantwortlich. Obwohl der MIETER das Recht hat, die Kraftstoffmarke zu wählen, die in den vertragsgegenständlichen Fahrzeugen verwendet wird, werden die Kosten im Zusammenhang mit der Beseitigung von Schäden, die dadurch entstehen können, dass kein Kraftstoff der in den Bedienungsanleitungen des Fahrzeugs angegebenen Qualität verwendet wird, gesondert in Rechnung gestellt der Mieter.
31. Wenn der MIETER einen Artikel dieser Vereinbarung nicht einhält, insbesondere wenn er das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin liefert, ist ALOCAR berechtigt, das Fahrzeug sofort zurückzunehmen, unabhängig davon, wo sich das Fahrzeug befindet, ohne dass dies erforderlich ist für eine vorherige Ankündigung und die Zustimmung des Mieters. Der MIETER haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen oder Gegenständen im Fahrzeug während der Rückholung des Fahrzeugs durch ALOCAR.
32. ALOCAR kann den Mietvertrag und diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Aufgrund dieser Kündigung akzeptiert und verpflichtet sich der MIETER, dass er unter keinem Namen Ansprüche an ALOCAR stellen kann. Andernfalls wird für jeden nicht belieferten Tag weiterhin die Miete gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.
33. Im Falle einer Verlängerung des Reservierungszeitraums werden zusätzlich erhaltene Leistungen (z. B. Versicherung, zusätzlicher Fahrer) täglich als Anzahl der verlängerten Tage zum Gesamtbetrag hinzugerechnet. Erfolgt die Fahrzeugrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt als dem vertraglich vereinbarten Rückgabetermin, wird je nach Verzögerungsdauer eine Gebühr für die verspätete Rückgabe erhoben.
34. Der Mieter leistet Zahlungen per Kreditkarte, Versand per Post oder Banküberweisung. Darüber hinaus leisten Mieter, die über ein Girokonto verfügen, ihre Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe des Doppelten des Vorschusszinssatzes der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) ab Rechnungsdatum, ohne dass es einer Mahnung oder Benachrichtigung im Falle der Anmietung bedarf Honorar und sonstige Gebühren und gesetzliche Zahlungen im Rahmen des Vertrages werden nicht gezahlt.
35. Der MIETER profitiert vom Treueprogramm, das ALOCAR seinen Leasingkunden während der Mietdauer anbietet. Die Einnahmen des Mieters im Programm werden am Ende des ersten Jahres ab dem Tag der Vermietung zurückgesetzt. Der MIETER akzeptiert und verpflichtet sich, dass er gegenüber ALOCAR unter keinem Namen irgendwelche Forderungen für die gelöschten Punkte stellen wird, die er nicht rechtzeitig genutzt hat.
36. Endet die Vertragslaufzeit, erklärt der MIETER, dass der Vertrag beendet wurde, ohne dass es einer Mahnung bedarf, und dass die Nichtauslieferung des Fahrzeugs trotz Vertragsablauf aus irgendeinem Grund eine Straftat darstellt und dass das Fahrzeug außerhalb der Vertragslaufzeit genutzt wird Mietdauer durch einen anderen als den MIETER und/oder den im Vertrag genannten Ersatznutzer und/er erklärt, dass ihm bewusst ist, dass er im Falle einer Fahrt oder illegalen Fahrt keine Versicherungen, Garantien oder gesetzlichen Rechte in Anspruch nehmen kann Schadens- und Haftungsansprüche geltend zu machen und keine weiteren externen Meldungen zu diesen Sachverhalten vorzunehmen.
37. Der MIETER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass die ALOCAR VEHICLE RENTAL LIMITED COMPANY im Falle der Nichtzahlung der Miete berechtigt ist, ein vorläufiges Pfandrecht oder eine einstweilige Verfügung zu erlassen, ohne eine Garantie zu geben.
38. DER MIETER akzeptiert im Voraus, dass die Buchunterlagen und Dokumente von ALOCAR gültig sind und einen ausreichenden rechtlichen Beweis gemäß Artikel 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darstellen.
39. ANTALYA Gerichte und Vollstreckungsämter sind befugt, Streitigkeiten aus diesem Vertrag beizulegen.